
Konkretes Ordnungsdenken (bzw. Konkretes Ordnungs- und Gestaltungsdenken) ist ein Terminus aus der Rechtslehre von Carl Schmitt und wird von diesem als Ausprägung einer institutionalistischen Rechtstheorie im Sinne Haurious verstanden. Demnach sei „Recht nicht auf ein abstraktes Sollen normativer Setzungen bzw. Postulate oder auf arbiträre Ent...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Konkretes_Ordnungsdenken
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